Bürger-Initiativantrag für Standortgarantie

08. März 2026: Ab sofort sammeln wir Unterschriften für die Einreichung eines Bürger-Initiativantrags zur Durchführung einer Volksbefragung bezüglich Einklagen der Standortgarantie für das Krankenhaus Gmünd !

Zur Einreichung brauchen wir 450 Unterschriften von wahlberechtigten Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gmünd. In den nächsten Wochen werden wir von Tür zu Tür gehen und an öffentlichen Plätzen Unterschriften sammeln. Ihr könnt auch im Shop Karasek, Litschauer Str. 38a, unterschreiben.

Die Region braucht Rechtssicherheit, deshalb:
Klage für die Einhaltung der Standortgarantie!

Warum muss aus Sicht der Unterzeichner:innen die Stadtgemeinde Gmünd die Einhaltung des Übernahmevertrages mit der Standortgarantie für ein allgemein öffentliches Krankenhaus einklagen?

  • Die Region braucht für die Zukunft Rechtssicherheit
  • Der Erhalt des Krankenhaus Gmünd ist für die Region überlebenswichtig
  • Die Klage kann laut Rechtsmeinung nur die Stadtgemeinde Gmünd einbringen
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Gmünd lehnte in der Sitzung am 16. Dezember 2025 einen Dringlichkeitsantrag auf Einklagen der Standortgarantie ab
  • Wenn diesem zweckmäßigen und berechtigten Verlangen trotz dem Gelöbnis jedes Mandatars, das „Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“ (§97 NÖ Gemeindeordnung) damit nicht nachgekommen wurde, ist offenbar, dass die Bevölkerung an der Reihe ist ihren Mehrheitswillen zum Ausdruck zu bringen
  • Rechtsanwalt Dr. Lorenz Riegler ist jedenfalls bereit die Klage für die Stadtgemeinde Gmünd zu führen.

Warum braucht es einen Bürger-Initiativantrag?

§ 8 NÖ STROG Initiativantrag auf Anordnung einer Bürgerbefragung „Unterstützen mehr als 10 % aller wahlberechtigten Stadtbürger einen Initiativantrag auf Anordnung einer zulässigen Bürgerbefragung (§ 9), muss der Gemeinderat eine Bürgerbefragung anordnen, …“

Das bedeutet: Wenn 10% der in der Stadtgemeinde Gmünd Wahlberechtigten diesen Initiativantrag unterschreiben, muss die Volksbefragung (im Gesetzestext „Bürgerbefragung“ benannt) durchgeführt werden.

Ergebnis der Volksbefragung muss verbindlich gemacht werden!

Weiters fordern wir den Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd auf zu beschließen, dass das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich umgesetzt wird. Denn grundsätzlich muss der Gemeinderat das Ergebnis nicht umsetzen, außer: es gibt dazu einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss!

Kostet das Verfahren nicht zu viel? Nein!

Laut Rechtsauskunft sind die Kosten – je nach Streitwert – im (unteren) fünfstelligen Bereich, selbst wenn alle Instanzen durchgekämpft werden. Dies ist nicht nur erschwinglich und umsetzbar, sondern auch notwendig. Denn: Im Falle einer Krankenhausschließung wird – neben der fehlenden Gesundheitsversorgung – der volkswirtschaftliche Schaden jedenfalls an die 100 Millionen jährlich betragen!

Lassen wir die Bevölkerung entscheiden, ob wir mit der Klage
um unser Recht auf unser Landesklinikum Gmünd kämpfen wollen!