IFG-Antwort des NÖGUS: Ernüchternd und aufschlussreich

Wir haben nun die Antwort des Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) zu unseren IFG-Anfragen 1 und 5 erhalten. Hier steht das vollständige Dokument zum Download bereit.

Antwort des NÖGUS auf IFG-Anfragen 1 und 5: Download als PDF

Gemeinsam auftreten – aber offenbar ohne gemeinsame Grundlage

Nach außen treten Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds und Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) geschlossen auf. Die vorliegenden Antworten lassen jedoch einen anderen Eindruck entstehen: Zuständigkeiten werden weitergereicht – zentrale Inhalte bleiben unbeantwortet.

Keine Bewertung des Standorts Gmünd

Besonders gravierend: Eine konkrete Bewertung des Standorts Gmünd hat nicht stattgefunden. Entsprechende Unterlagen sind laut NÖGUS nicht vorhanden. Die von uns bereits frühzeitig widerlegten Argumente erweisen sich nun als das, was sie offenbar von Anfang an waren: nicht belegbar.

Versorgung wird verlagert – trotz Überlastung

Die Leistungen des Landesklinikum Gmünd sollen künftig von umliegenden Krankenhäusern übernommen werden. Genau diese Häuser sind jedoch bereits jetzt stark ausgelastet – viele Patientinnen und Patienten kommen gerade deshalb nach Gmünd. Gleichzeitig sieht der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) einen Abbau von rund 600 Betten in Niederösterreich vor – begründet mit „Ambulantisierung“.

„Neues“ Angebot ist keines

Das geplante Ambulatorium ist weiterhin lediglich als „geplant“ ausgewiesen – und soll Leistungen anbieten, die bisher ohnehin im LK Gmünd erbracht wurden. Ein zusätzlicher Nutzen ist nicht erkennbar.

Hohe Kosten – fehlende Grundlagen

Die Ausarbeitung des Plans über rund zwei Jahre hat erhebliche Kosten verursacht – ein großer Teil davon für Öffentlichkeitsarbeit und externe Leistungen. Wesentliche Entscheidungsgrundlagen wie wirtschaftliche Analysen, volkswirtschaftliche Bewertungen oder Risikoabschätzungen (z. B. Pandemie, Großschadensereignisse) wurden nicht durchgeführt bzw. nicht als notwendig erachtet.

LGA weiterhin säumig

Während der NÖGUS zumindest geantwortet hat, ist die LGA weiterhin säumig. Wir haben bereits urgiert und rechtliche Schritte – bis hin zur Säumnisbeschwerde – in Aussicht gestellt. Heute wurde uns nun mitgeteilt, dass die Antworten zeitnah übermittelt werden sollen.

Unser Fazit:

Nicht die Frage der Zuständigkeit ist das Problem, sondern der zunehmend bestätigte Eindruck, dass es an einer fundierten inhaltlichen Grundlage fehlt. Eine Gesundheitsreform dieser Tragweite darf nicht auf Verlagerung, Annahmen und fehlenden Bewertungen basieren.