Die Volksbefragung zur Klage für die Einhaltung der Standortgarantie des Krankenhauses Gmünd ist ein entscheidender Moment für unsere Region. Deshalb gilt: HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!
Kein Entgegenkommen – die Volksbefragung war Pflicht
Die Mehrheitsfraktion im Gmünder Gemeinderat versucht derzeit den Eindruck zu erwecken, als würde sie von sich aus dem Bürgeranliegen nach einer Volksbefragung entgegenkommen. Fakt ist jedoch: Aufgrund der hohen Anzahl an Unterschriften bestand eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Volksbefragung. Bei einer Nichteinhaltung hätte die Gemeinde belangt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Volksbefragung somit gegen den Widerstand der Mehrheitspartei sichergestellt.
Die Klage ist der notwendige rechtliche Weg
Da vier Landtagsparteien weiterhin an der Schließung des Krankenhauses Gmünd festhalten, ist die Klage zur Einhaltung der Standortgarantie mittlerweile das einzige verbliebene rechtliche Mittel. Es wäre verantwortungslos, dieses Mittel nicht einzusetzen.
War die Klage überhaupt jemals gewollt?
Der Beschluss des Gemeinderats vom 27. März 2026 zur „Vorbereitung einer Klage gegen das Land Niederösterreich“ durch das Büro Kuhn dürfte aus heutiger Sicht offenbar bereits so angelegt gewesen sein, dass es letztlich zu keiner Klage kommt. Dem Antrag, dass das Büro Kuhn nicht alleine, sondern in Abstimmung mit anderen tätig werden soll, wurde nicht entsprochen. Ebensowenig wurde der Forderung nach einer einstweiligen Verfügung Rechnung getragen, obwohl diese essenziell wäre, um weitere Leistungseinschränkungen bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung zu verhindern. Vieles spricht dafür, dass die nun vorliegende Stellungnahme des Büros Kuhn – wonach eine Klage kaum Erfolgsaussichten hätte – bereits damals in ihrer Grundaussage bekannt war.
Andere Rechtsmeinungen kommen zu einem völlig anderen Ergebnis
Gleichzeitig gibt es derzeit mindestens zwei Stellungnahmen anderer Rechtsanwälte, die genau das Gegenteil der für die Landespolitik förderlichen Rechtsmeinung des Büros Kuhn vertreten. Umso mehr stellt sich die Frage, warum seitens der Mehrheitspartei keine weiteren Kanzleien einbezogen wurden. Natürlich gibt es bei einer Klage niemals eine Garantie auf Erfolg – aber sie bleibt das einzige verbliebene Mittel.
Nicht entscheidend, aber dennoch eine berechtigte Frage ist, ob dem Büro Kuhn für die Empfehlung, nichts zu unternehmen, ein Honorar bezahlt wird.
Verzögerung statt Klarheit
Bis heute wurde außerdem nicht erklärt, warum im Gemeinderat am 11. Mai 2026 kein Termin für die Volksbefragung festgelegt wurde. Gesetzlich vorgesehen ist dafür jedoch maximal eine Frist bis Ende Juli.
Was ist uns Demokratie wert?
Stattdessen wurden vor allem die „Kosten“ der Volksbefragung in den Raum gestellt – zwischen 20.000 und 30.000 Euro –, ohne offenzulegen, wie sich diese Summe genau zusammensetzt oder ob darin etwa auch Arbeitsstunden von Gemeindebediensteten enthalten sind. Diese Diskussion wirkt wie eine unterschwellige Polemik gegen Bürgermitbestimmung und wie eine Agitation für eine Kapitulation vor der Landespolitik. Dabei stellt sich letztlich eine einfache Frage: Was ist uns Demokratie wert?
Was ist der Preis für das Ende des Krankenhauses?
Ebenso wurden mögliche Kosten einer Klage angeführt – bei einer etwaigen Niederlage rund 22.000 Euro sowie dieselbe Summe für die Gegenseite, verbunden mit dem Hinweis, dass es auch mehr werden könnte. Doch was sind diese Beträge im Vergleich zu den jährlichen Millionenverlusten, die durch das Ende des Krankenhauses für die Region drohen?
Wenn die Kosten einer Klage beinahe denselben Umfang wie jene der Volksbefragung erreichen, stellt sich umso mehr die Frage, warum die Klage nicht sofort eingebracht wird. Allerdings wohl nicht mit jener Kanzlei, die selbst nicht an deren Erfolg glaubt.
Vorgaben statt freier Diskussion?
Bemerkenswert war für viele Außenstehende außerdem, dass im Gemeinderat am 11. Mai 2026 von Seiten der Mehrheitspartei kaum frei gesprochen wurde und nahezu alles vorgelesen wurde. Dadurch drängt sich die Frage auf, ob es fixe Vorgaben und Anweisungen „von oben“ gibt, ob eigene Meinungen unerwünscht sind oder ob man Angst hat, durch freie Rede von vorgegebenen Linien abzuweichen. Braunschlag?
Jetzt braucht es ein klares Bekenntnis
Ebenso stellt sich die Frage, wer eigentlich Angst davor hat, das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich für den Gemeinderat zu machen. Nach § 63 der Gemeindeordnung könnte der Gemeinderat das Ergebnis ohne Weiteres verbindlich erklären, sofern dafür budgetär Vorsorge getroffen wird. Oder denkt die Mehrheitspartei bereits jetzt daran, das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig vom Ausgang zu ignorieren?
Wenn die Mehrheitspartei – wie oftmals kolportiert – tatsächlich hinter der Bevölkerung steht, müsste ein solcher Beschluss umgehend fallen.
Verantwortung gegenüber der Bevölkerung
Alle Gemeinderäte haben gemäß § 97 der Gemeindeordnung ein Gelöbnis abgelegt, „das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“. Sollte das manche inzwischen vergessen haben, dann kann die Bevölkerung sie mit einem klaren Votum daran erinnern.
Wir sind vorbereitet
Zusätzlich wurde von unserer Seite ein ausführliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in absehbarer Zeit veröffentlicht wird. Ebenso wurden wir im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit einem auf diesem Rechtsgebiet äußerst erfahrenen und anerkannten Rechtsanwalt auf sämtliche möglichen Szenarien vorbereitet – auch auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten nach der Volksbefragung. Dabei wurde auch ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert, die Stadtgemeinde Gmünd im Rahmen einer Klage fachlich zu unterstützen beziehungsweise rechtlich zu vertreten. Auch deshalb gilt es jetzt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.
Es gibt eine Antwort auf all diese Halbheiten und Winkelzüge:
HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!
Last Updated: 06.06.2026
Gut informiert zur Volksbefragung
19. Juni 2026: Info-Veranstaltung
17:00 Uhr, Hotel & Restaurant Stern
Stadtplatz 15, 3950 Gmünd
Die Zukunft des Landesklinikums Gmünd ist eine der wichtigsten Entscheidungen für unsere Region. Damit Sie sich vor der Volksbefragung am 28. Juni 2026 ein eigenes Bild machen können, laden wir zu einem unabhängigen Informationsabend ein.
Gemeinsam mit Experten aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft und Politik beleuchten wir die Hintergründe der geplanten Krankenhausschließung, zeigen bisher wenig beachtete Fakten auf und stellen konkrete Alternativen für die zukünftige Gesundheitsversorgung im Bezirk Gmünd vor.
Unsere Referenten:
Er beleuchtet die Entwicklungen im Gesundheitswesen der vergangenen Jahre und zeigt auf, warum viele der heute präsentierten Reformargumente einer kritischen Prüfung nicht standhalten.
Vorstellung erster Studienergebnisse, einer Vergleichsbewertung des geplanten Ärztezentrums (zuletzt als „Gesundheitscampus“ präsentiert) mit dem Zukunftskonzept „LK Gmünd 2.0“ sowie der Auswirkungen beider Modelle auf Gesundheitsversorgung, Wirtschaft und Region.
In Vertretung von Dr. Lorenz E. Riegler, LL.M., Rechtsanwalt für Öffentliches Recht und Gastprofessor an der TU Wien, präsentiert er das Rechtsgutachten zur Standortgarantie des Landesklinikums Gmünd und erläutert dessen Bedeutung für die weiteren rechtlichen und politischen Schritte.
Im Anschluss beantworten die Referenten Fragen aus dem Publikum.
Für alle, die nicht persönlich teilnehmen können, wird die Veranstaltung per Livestream übertragen. Fragen können während der Veranstaltung auch online gestellt werden und werden von den Referenten beantwortet.
Den Link zum Livestream geben wir rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt.
In den kommenden Tagen werden wir hier unsere Referenten näher vorstellen und laufend weitere Informationen sowie Neuigkeiten zur Veranstaltung veröffentlichen. Also bleibt dran!
Bei Fragen erreicht ihr uns unter info@lkgmuendbleibt.at oder telefonisch unter 0664 992 86 918 (gerne abends).
Informieren. Verstehen. Entscheiden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
Posted: 06.06.2026
Info-Termine zur Volksbefragung
Last Updated: 06.06.2026
28. Juni 2026: Volksbefragung für unser Krankenhaus
„Soll der Gemeinderat Gmünd NÖ ehestens die Einbringung einer zivilgerichtlichen Klage auf Einhaltung der Standortgarantie in dem zwischen Land NÖ und der Stadtgemeinde Gmünd am 30.11.2004 geschlossenen Übernahmevertrag für die Weiterführung des Krankenhauses Gmünd beschließen?“
Diese Frage gilt es bei der Volksbefragung am 28. Juni 2026 zu beantworten.
Mit der Klage wird nicht ein Konflikt begonnen, sondern ein vertraglich zugesichertes Recht eingefordert.
Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt, dass die Stadt Gmünd nicht nur das Recht hat, die Einhaltung der Standortgarantie gerichtlich einzufordern. Es kommt auch zum Schluss, dass eine solche Klage durchaus Erfolgsaussichten hat.
WIR, die Gmünderinnen und Gmünder, entscheiden am 28. Juni 2026 über weit mehr als einen Gerichtsweg. Wir entscheiden darüber, ob die Standortgarantie für das Landesklinikum Gmünd auch tatsächlich eingefordert und alle rechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt unseres Krankenhauses ausgeschöpft werden sollen.
Es geht um die Zukunft unseres Krankenhauses. Es geht um die Gesundheitsversorgung eines ganzen Bezirkes.
Nicht die Politik, nicht das Land, nicht die LGA – diesmal entscheiden WIR.
Last Updated: 06.06.2026
Endlich! Erste Studienergebnisse
1,7 Millionen Euro später: Die Folgen der Schließung und bessere Alternativen blieben bislang ungeprüft
Mit dem Gesundheitsplan 2040+ wurde die Schließung des Landesklinikums Gmünd beschlossen. Wie aus den Antworten auf unsere IFG-Anfragen hervorgeht, wurden die wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, ökologischen und regionalen Folgen dieser Entscheidung sowie mögliche Alternativen jedoch nie umfassend untersucht.
Deshalb haben wir als Verein #LKGmündbleibt gemeinsam mit unabhängigen Fachleuten eine eigene Studie in Auftrag gegeben. Die ersten Ergebnisse zeigen bereits: Es gibt Alternativen, die das Krankenhaus nicht nur erhalten, sondern langfristig weiterentwickeln und in öffentlicher Verantwortung absichern.
Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wir die bisherigen Erkenntnisse bereits jetzt veröffentlichen. Denn wir sind überzeugt: Die Menschen im Bezirk Gmünd haben es verdient, die Auswirkungen einer Schließung und die vorhandenen Alternativen zu kennen.
Wir haben uns die Arbeit gemacht, die offenen Fragen zu untersuchen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Ergebnisse zu lesen und sich selbst ein Bild zu machen.
Studie „Regionalwirtschaftliche Optimierung des Gesundheitsversorgungsstandorts Gmünd in NÖ“
Das Fachärztezentrum in der Bleyleben kostet nach einer von uns beauftragten nagelneuen Studie mehr, als unser Krankenhaus auf den neuesten Stand zu bringen. Wozu alles von Notaufnahme und Operationssälen bis zur Küche neu bauen? Man kann ja doch ein Fachärztezentrum im Landesklinikum integrieren. Wer rasch ein Spitalsbett braucht, soll es in der Nähe finden können; wie wichtig eine nahe Bettenreserve ist, war eine der Lehren aus der Pandemie, und nach Unfällen müssen oft möglichst rasch Operationen, die jede Standardchirugie beherrscht, möglich sein.
Man sieht es dem neuen Gesundheitsplan des Landes an, dass er ohne Patient*innenvertretung und ohne das Waldviertel und mit dem Ziel verfasst wurde, Kosten vom Land nicht nur zu Sozialversicherungen, sondern vor allem hin zu den Patient*innen zu verschieben. Wer nicht das Geld für Wahlärzte hat, wartet lang und bekommt weniger Leistung – ein von einem Privatinvestor errichtetes Fachärztezentrum wird das nicht verbessern. Wer garantiert, dass auf Dauer dort nur Kassenpraxen sein werden?
Ersetzt man das Krankenhaus durch ein Fachärztezentrum, fehlen dieser Studie zu Folge pro Kopf und Jahr in Gmünd 825 € Wertschöpfung, die Liegenschaftspreise in Gmünd Neustadt sinken um 12 Millionen Euro, wo Arztpraxen waren, bleibt Leerstand, um Wartezeit abzukürzen wird man wohl oder übel mehr für Wahlärzte zahlen; zudem ist bei einem privaten Investor nie sicher, ob und wann er überhaupt bauen wird, und es bleibt immer ein Insolvenz- und Vertragsbruchrisiko. Die angekündigten Leistungen des Fachärztezentrums auf der Mülldeponie Bleyleben rechtfertigen eine Investition von ca.12 Mill.€, wie die vom Land NÖ angeführten 30 kurz- und bis zu 120 Millionen langfristig investiert werden sollen, bleibt unklar und auch, warum das Land eine Lösung sucht, um ohne Ausschreibung bauen zu können, wo Ausschreibungen doch dazu da sind, dass kostengünstiger gebaut wird.
Mit insgesamt geringerer Belastung öffentlicher Haushalte könnte man ein Kassen-Fachärztezentrum im Landesklinikum integrieren, die bestehenden Leistungen des Landesklinikums so anpassen, dass Interne und Remobilisierung bleiben, insgesamt weniger oft für Behandlungen der Bezirk verlassen werden muss (z.B. Gynäkologieklinik, Augenklinik, Gastroenterologie, usw.), und dass sogar ein Zentrum für die Einführung von Innovationen in Kleinkrankenhäuser am Standort etabliert werden kann. Die höheren Betriebskosten werden durch den Wegfall von Baukosten in der Bleyleben und für mehr Betten in Zwettl und Horn, durch viel weniger Fahrtkosten und höhere Wertschöpfung mehr als ausgeglichen. Und wenn es wehtut, wartet ein Bett mit Pflege auf Sie, wie es sich jahrzehntelang bewährt hat. Lassen Sie sich nicht von PR-Texten blenden, suchen sie in den Inseraten der Langesgesundheitsagentur, wo da wirklich ein Zusatznutzen sein soll. Sehen sich die Studie an, um besser informiert mitreden zu können, und kommen Sie zum Infoabend!
Studie zum Gesundheitsversorgungsstandort Gmünd“: Download als PDFLast Updated: 06.06.2026
Positives Rechtsgutachten für eine Standortklage
Standortgarantie für allgemeines öffentliches Krankenhaus Gmünd: Rechtsgutachten gibt grünes Licht für Klage
Das nun vorliegende Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Lorenz E. Riegler, LL.M., Spezialist für Öffentliches Recht und Gastprofessor für Bau- und Raumplanungsrecht an der TU Wien, gibt grünes Licht für die Klage: Die Stadtgemeinde Gmünd verfügt über eine tragfähige rechtliche Grundlage und jedes Recht, die Einhaltung der Standortgarantie für das LK Gmünd gerichtlich einzufordern – erforderlichenfalls auch mittels einstweiliger Verfügung. Dr. Riegler hat zudem bereits seine Bereitschaft signalisiert, die Stadtgemeinde Gmünd in einem solchen Verfahren rechtlich zu vertreten. Die Kanzlei Kuhn fällt aufgrund ihrer eigenen Einschätzung der Erfolgsaussichten dafür ohnehin weg.
Wenn unsere Verantwortungsträger sich nicht für Gmünd und die Gesundheitsversorgung unserer Region einsetzen, dann müssen wir Bürgerinnen und Bürger es tun.
Deshalb ist jedes JA zur Klage bei der Volksbefragung weit mehr als eine Stimme: Es ist ein JA zu Gmünd, ein JA zu unserer Gesundheitsversorgung und ein JA zur Zukunft unserer Region – für uns und die Generationen, die nach uns kommen.
Rechtsgutachten für eine Standortklage: Download als PDFLast Updated: 06.06.2026
Volksbefragung: Jetzt geht es um die Zukunft von Gmünd
Die Volksbefragung zur Klage für die Einhaltung der Standortgarantie des Krankenhauses Gmünd ist ein entscheidender Moment für unsere Region. Deshalb gilt: HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!
Kein Entgegenkommen – die Volksbefragung war Pflicht
Die Mehrheitsfraktion im Gmünder Gemeinderat versucht derzeit den Eindruck zu erwecken, als würde sie von sich aus dem Bürgeranliegen nach einer Volksbefragung entgegenkommen. Fakt ist jedoch: Aufgrund der hohen Anzahl an Unterschriften bestand eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Volksbefragung. Bei einer Nichteinhaltung hätte die Gemeinde belangt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Volksbefragung somit gegen den Widerstand der Mehrheitspartei sichergestellt.
Die Klage ist der notwendige rechtliche Weg
Da vier Landtagsparteien weiterhin an der Schließung des Krankenhauses Gmünd festhalten, ist die Klage zur Einhaltung der Standortgarantie mittlerweile das einzige verbliebene rechtliche Mittel. Es wäre verantwortungslos, dieses Mittel nicht einzusetzen.
War die Klage überhaupt jemals gewollt?
Der Beschluss des Gemeinderats vom 27. März 2026 zur „Vorbereitung einer Klage gegen das Land Niederösterreich“ durch das Büro Kuhn dürfte aus heutiger Sicht offenbar bereits so angelegt gewesen sein, dass es letztlich zu keiner Klage kommt. Dem Antrag, dass das Büro Kuhn nicht alleine, sondern in Abstimmung mit anderen tätig werden soll, wurde nicht entsprochen. Ebensowenig wurde der Forderung nach einer einstweiligen Verfügung Rechnung getragen, obwohl diese essenziell wäre, um weitere Leistungseinschränkungen bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung zu verhindern. Vieles spricht dafür, dass die nun vorliegende Stellungnahme des Büros Kuhn – wonach eine Klage kaum Erfolgsaussichten hätte – bereits damals in ihrer Grundaussage bekannt war.
Andere Rechtsmeinungen kommen zu einem völlig anderen Ergebnis
Gleichzeitig gibt es derzeit mindestens zwei Stellungnahmen anderer Rechtsanwälte, die genau das Gegenteil der für die Landespolitik förderlichen Rechtsmeinung des Büros Kuhn vertreten. Umso mehr stellt sich die Frage, warum seitens der Mehrheitspartei keine weiteren Kanzleien einbezogen wurden. Natürlich gibt es bei einer Klage niemals eine Garantie auf Erfolg – aber sie bleibt das einzige verbliebene Mittel.
Nicht entscheidend, aber dennoch eine berechtigte Frage ist, ob dem Büro Kuhn für die Empfehlung, nichts zu unternehmen, ein Honorar bezahlt wird.
Verzögerung statt Klarheit
Bis heute wurde außerdem nicht erklärt, warum im Gemeinderat am 11. Mai 2026 kein Termin für die Volksbefragung festgelegt wurde. Gesetzlich vorgesehen ist dafür jedoch maximal eine Frist bis Ende Juli.
Was ist uns Demokratie wert?
Stattdessen wurden vor allem die „Kosten“ der Volksbefragung in den Raum gestellt – zwischen 20.000 und 30.000 Euro –, ohne offenzulegen, wie sich diese Summe genau zusammensetzt oder ob darin etwa auch Arbeitsstunden von Gemeindebediensteten enthalten sind. Diese Diskussion wirkt wie eine unterschwellige Polemik gegen Bürgermitbestimmung und wie eine Agitation für eine Kapitulation vor der Landespolitik. Dabei stellt sich letztlich eine einfache Frage: Was ist uns Demokratie wert?
Was ist der Preis für das Ende des Krankenhauses?
Ebenso wurden mögliche Kosten einer Klage angeführt – bei einer etwaigen Niederlage rund 22.000 Euro sowie dieselbe Summe für die Gegenseite, verbunden mit dem Hinweis, dass es auch mehr werden könnte. Doch was sind diese Beträge im Vergleich zu den jährlichen Millionenverlusten, die durch das Ende des Krankenhauses für die Region drohen?
Wenn die Kosten einer Klage beinahe denselben Umfang wie jene der Volksbefragung erreichen, stellt sich umso mehr die Frage, warum die Klage nicht sofort eingebracht wird. Allerdings wohl nicht mit jener Kanzlei, die selbst nicht an deren Erfolg glaubt.
Vorgaben statt freier Diskussion?
Bemerkenswert war für viele Außenstehende außerdem, dass im Gemeinderat am 11. Mai 2026 von Seiten der Mehrheitspartei kaum frei gesprochen wurde und nahezu alles vorgelesen wurde. Dadurch drängt sich die Frage auf, ob es fixe Vorgaben und Anweisungen „von oben“ gibt, ob eigene Meinungen unerwünscht sind oder ob man Angst hat, durch freie Rede von vorgegebenen Linien abzuweichen. Braunschlag?
Jetzt braucht es ein klares Bekenntnis
Ebenso stellt sich die Frage, wer eigentlich Angst davor hat, das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich für den Gemeinderat zu machen. Nach § 63 der Gemeindeordnung könnte der Gemeinderat das Ergebnis ohne Weiteres verbindlich erklären, sofern dafür budgetär Vorsorge getroffen wird. Oder denkt die Mehrheitspartei bereits jetzt daran, das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig vom Ausgang zu ignorieren?
Wenn die Mehrheitspartei – wie oftmals kolportiert – tatsächlich hinter der Bevölkerung steht, müsste ein solcher Beschluss umgehend fallen.
Verantwortung gegenüber der Bevölkerung
Alle Gemeinderäte haben gemäß § 97 der Gemeindeordnung ein Gelöbnis abgelegt, „das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“. Sollte das manche inzwischen vergessen haben, dann kann die Bevölkerung sie mit einem klaren Votum daran erinnern.
Wir sind vorbereitet
Zusätzlich wurde von unserer Seite ein ausführliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in absehbarer Zeit veröffentlicht wird. Ebenso wurden wir im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit einem auf diesem Rechtsgebiet äußerst erfahrenen und anerkannten Rechtsanwalt auf sämtliche möglichen Szenarien vorbereitet – auch auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten nach der Volksbefragung. Dabei wurde auch ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert, die Stadtgemeinde Gmünd im Rahmen einer Klage fachlich zu unterstützen beziehungsweise rechtlich zu vertreten. Auch deshalb gilt es jetzt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.
Es gibt eine Antwort auf all diese Halbheiten und Winkelzüge:
HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!
Last Updated: 06.06.2026
Auf zur Volksbefragung
11. Mai 2026: Der Gemeinderat Gmünd hat unseren Initiativantrag für eine Volksbefragung zur Klage auf Standortgarantie für das LK Gmünd angenommen. Warum ist die Klage so wichtig? Nicht für Schlagzeilen. Nicht für Politik. Sondern um endlich Rechtssicherheit für die Menschen in unserer Region zu schaffen.
Die Gemeinderatssitzung hat aber noch etwas anderes deutlich gezeigt: Wer gut vorbereitet ist, sachlich arbeitet und gemeinsam an einem Strang zieht, kann sehr wohl etwas erreichen. Der Initiativantrag zur Volksbefragung wurde sauber ausgearbeitet und von den Gmünderinnen und Gmündern mehr als ausreichend unterstützt. Die Volksbefragung musste beschlossen werden. Ein konkreter Termin wurde zwar noch nicht genannt, entscheidend ist aber: Die Bevölkerung bekommt eine Stimme.
Besonders bemerkenswert war, dass sich die Oppositionsparteien klar hinter die Bevölkerung und hinter den Erhalt des LK Gmünd gestellt haben – nicht nur politisch, sondern auch aus persönlicher Überzeugung. Gleichzeitig entsteht zunehmend der Eindruck, dass sachliche Diskussionen kaum noch stattfinden. Statt konstruktiver Auseinandersetzung werden Anträge rund um den Erhalt des LK Gmünd vielfach allein durch Mehrheitsverhältnisse abgelehnt. Demokratisch legitim – aber ein weiterer Grund, warum die Stimme der Bevölkerung jetzt umso wichtiger ist.
Auch deshalb hat der Verein LKGmündbleibt zusätzlich ein Rechtsgutachten bei Dr. Lorenz Riegler angefordert. Mit Dr. Riegler wurde bewusst ein Experte beigezogen, der seit Jahrzehnten im Bereich Öffentliches Recht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig ist. Seine rechtliche Einschätzung ist fachlich fundiert und hat entsprechendes Gewicht.
Wir sind auf unterschiedlichste Szenarien vorbereitet und entsprechend beraten – auch mit Blick auf die Zeit nach der Volksbefragung. Eines halten wir klar fest: Die Klage ist weder aussichtslos noch ist ein Ärztehaus ein Ersatz für unser Krankenhaus. Jetzt kommt es auf uns alle an: Bitte nehmt an der Volksbefragung teil. Wir werden dafür Sorge tragen, dass jede/jeder teilnehmen kann. Weitere Informationen folgen, sobald der Termin feststeht.
Last Updated: 25.04.2026
23.04.26: Demo in St. Pölten
Plattform NÖ: Historische Großdemo für unsere Gesundheit
Landesregierung zu Verbesserung bereit
Über 2000 Menschen aus ganz Niederösterreich waren heute bei der historischen, überparteilichen Groß-Demo für die Neuverhandlung des Gesundheitsplan 2040+ in St. Pölten. Initiativen aus 11 Regionen, die sich gegen die Schließung von Krankenhäusern und Notarztstützpunkten wehren, haben mobilisiert, 16 Reisebusse wurden organisiert, um die Menschen nach St. Pölten zu bringen.
Mit diesem lauten Groß-Protest in der St. Pöltner Innenstadt und vor dem Landhaus, wo heute eine Landtagssitzung stattfindet, ist ein Zeichen gesetzt worden, dass Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen miteinbezogen werden müssen. Parallel zur Demonstration hat ein Gespräch von Vertretern der Plattform NÖ mit den drei zuständigen Landesräten und den Gesundheitssprechern aller Landtagsparteien stattgefunden. Das ist ein Erfolg des gemeinsamen Protests und zeigt, dass die Landesregierung die Bürgerbewegung für eine bessere Gesundheitsversorgung in Niederösterreich nicht mehr ignorieren und auch nicht die Regionen gegeneinander ausspielen kann. Seitens der Landesregierung wurde die Bereitschaft zu weiteren Gesprächen bekundet, bei denen über Verbesserungen am Gesundheitsplan 2040+ gesprochen werden soll.
“Das Versprechen der Landesregierung ist ein großer Erfolg, aber wir werden sehr genau hinschauen, ob diese Versprechungen auch eingelöst werden,” so Tamara Schönsgibl, Obfrau des Vereins LKGmündbleibt. “Deswegen werden wir auch weiter kämpfen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ganz Niederösterreich,” fügt sie hinzu.
Bildergalerie 23.04.26: Plattform NÖ – Demo in St. PöltenLast Updated: 16.04.2026
IFG-Antwort des NÖGUS: Ernüchternd und aufschlussreich
Wir haben nun die Antwort des Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) zu unseren IFG-Anfragen 1 und 5 erhalten. Hier steht das vollständige Dokument zum Download bereit.
Antwort des NÖGUS auf IFG-Anfragen 1 und 5: Download als PDFGemeinsam auftreten – aber offenbar ohne gemeinsame Grundlage
Nach außen treten Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds und Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) geschlossen auf. Die vorliegenden Antworten lassen jedoch einen anderen Eindruck entstehen: Zuständigkeiten werden weitergereicht – zentrale Inhalte bleiben unbeantwortet.
Keine Bewertung des Standorts Gmünd
Besonders gravierend: Eine konkrete Bewertung des Standorts Gmünd hat nicht stattgefunden. Entsprechende Unterlagen sind laut NÖGUS nicht vorhanden. Die von uns bereits frühzeitig widerlegten Argumente erweisen sich nun als das, was sie offenbar von Anfang an waren: nicht belegbar.
Versorgung wird verlagert – trotz Überlastung
Die Leistungen des Landesklinikum Gmünd sollen künftig von umliegenden Krankenhäusern übernommen werden. Genau diese Häuser sind jedoch bereits jetzt stark ausgelastet – viele Patientinnen und Patienten kommen gerade deshalb nach Gmünd. Gleichzeitig sieht der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) einen Abbau von rund 600 Betten in Niederösterreich vor – begründet mit „Ambulantisierung“.
„Neues“ Angebot ist keines
Das geplante Ambulatorium ist weiterhin lediglich als „geplant“ ausgewiesen – und soll Leistungen anbieten, die bisher ohnehin im LK Gmünd erbracht wurden. Ein zusätzlicher Nutzen ist nicht erkennbar.
Hohe Kosten – fehlende Grundlagen
Die Ausarbeitung des Plans über rund zwei Jahre hat erhebliche Kosten verursacht – ein großer Teil davon für Öffentlichkeitsarbeit und externe Leistungen. Wesentliche Entscheidungsgrundlagen wie wirtschaftliche Analysen, volkswirtschaftliche Bewertungen oder Risikoabschätzungen (z. B. Pandemie, Großschadensereignisse) wurden nicht durchgeführt bzw. nicht als notwendig erachtet.
LGA weiterhin säumig
Während der NÖGUS zumindest geantwortet hat, ist die LGA weiterhin säumig. Wir haben bereits urgiert und rechtliche Schritte – bis hin zur Säumnisbeschwerde – in Aussicht gestellt. Heute wurde uns nun mitgeteilt, dass die Antworten zeitnah übermittelt werden sollen.
Unser Fazit:
Nicht die Frage der Zuständigkeit ist das Problem, sondern der zunehmend bestätigte Eindruck, dass es an einer fundierten inhaltlichen Grundlage fehlt. Eine Gesundheitsreform dieser Tragweite darf nicht auf Verlagerung, Annahmen und fehlenden Bewertungen basieren.
Last Updated: 14.04.2026
Gesundheitsklinik: Leuchtturm oder Rückschritt?
Die Postwurfsendung zur geplanten „Gesundheitsklinik Gmünd“ wirkt auf den ersten Blick vielversprechend. Bei näherem Hinsehen bleibt jedoch vor allem eines hängen: eine kommunikative Glanzleistung mit erstaunlich wenig Substanz dahinter.
Ein Grobkonzept ohne klare Inhalte
Bei der „Gesundheitsklinik“ handelt es sich nicht um ein Krankenhaus sondern um ein Ambulatorium – also eine Einrichtung für ambulante Behandlungen, wie es sie vielerorts bereits gibt. Üblicherweise als Ergänzung zu bestehenden Krankenhäusern – nicht als deren Ersatz.
Hier liegt der entscheidende Punkt: Die vorgesehenen Leistungen sind keine neuen Leistungen. Sie werden bereits heute erbracht – im Landesklinikum Gmünd und auch im Healthacross. Das deckt sich mit den Informationen des NÖGUS: Es geht nicht um einen Ausbau sondern um eine Verlagerung bestehender Leistungen – ergänzt um ein Ambulatorium. Entscheidend ist, dass es sich hier um eine geplante Ausrichtung handelt und nicht um ein konkret ausgearbeitetes Versorgungskonzept. Es fehlt an klaren, verbindlichen Angaben, welche Leistungen tatsächlich in welchem Umfang angeboten werden sollen und wie die Versorgung im Detail sichergestellt werden soll. Statt nachvollziehbarer Planungsgrundlagen bleibt es bei allgemeinen Formulierungen und Verweisen auf übergeordnete Konzepte.
Es wird also ein „neues Angebot“ präsentiert, ohne konkret benennen zu können, was am Ende tatsächlich dahintersteht. Das macht deutlich, dass es sich nicht um eine fertige Lösung, sondern um ein Grobkonzept ohne klare Verbindlichkeit handelt.
Ein paar Beobachtungsbetten ersetzen keine Abteilung, keine stationäre Versorgung und kein Krankenhaus.
Für zusätzliche Verwirrung sorgt der Begriff „medizinische Beobachtungsbetten (bei Bedarf)“. Dabei handelt es sich nicht um stationäre Betten sondern lediglich um die Möglichkeit einer kurzfristigen Beobachtung über einige Stunden im Rahmen einer Tagesklinik. Das bedeutet: keine Aufnahme über Nacht, keine umfassende stationäre Versorgung und keine Sicherheit bei komplexeren Krankheitsverläufen. Gerade bei älteren Menschen oder unklaren gesundheitlichen Situationen ist genau diese stationäre Sicherheit entscheidend – und genau diese fällt hier weg.
Was auf Glanzpapier präsentiert wird, sind große Überschriften, wohlklingende Schlagworte und vielversprechende Formulierungen. Es entsteht der Eindruck eines durchdachten Zukunftsprojekts – tatsächlich bleibt bei genauerem Hinsehen vor allem eines übrig: ein Grobkonzept ohne klare Inhalte, ohne Verbindlichkeit und ohne konkrete Zusagen.
Hochwertige Verpackung mit vagem Inhalt
Im Umkehrschluss stellt sich die entscheidende Frage: Warum wird hier von einer Errungenschaft gesprochen, anstatt offen darzulegen, was tatsächlich verloren geht?
Wir verlieren:
Auch der Arbeitsmarkt ist massiv betroffen
Über 400 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und ein wesentlicher Teil regionaler Wertschöpfung geht verloren – immerhin handelt es sich beim Landesklinikum Gmünd um den größten Wertschöpfungsträger der Region.
Damit droht nicht weniger als das Aus für einen zentralen Versorgungsträger in unserer Region – und darüber hinaus. Ein Krankenhaus, das über Jahrzehnte hinweg verlässlich und auf hohem Niveau gearbeitet hat, mehrfach ausgezeichnet wurde und für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist, soll einfach ausradiert werden.
Nicht mit uns! Unser Name ist Programm: #LKGmündbleibt !
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